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CORELAW VERBRAUCHERKANZLEI | DR. JUR. JAN-MICHAEL RÄDECKE LL.M.

Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Ob Phishing, Kartenmissbrauch oder Trickbetrug:
Unautorisierte Zahlungen muss Ihre Bank nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Wir setzen das durch auch wenn die Bank zunächst ablehnt.

15+ Jahre Erfahrung in Betrugsfällen

Spezialisiert auf Bankenhaftung

Erste Rückmeldung innerhalb von 24h

4,9 von 5 Sternen

bei 120+ Bewertungen auf anwalt.de

Spezialisiert auf

Online-Betrug & Cybercrime

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Das Team der corelaw Verbraucherkanzlei: fünf Anwälte in zwei Reihen

Hintere Reihe: Thomas Frankfurth, Dr. Jan-Michael Rädecke, Jörg Offenhausen
Vordere Reihe: Alptekin Kirci, Mirco Ewert

Ihr Team der CORE Verbraucherkanzlei

Das Team der corelaw Verbraucherkanzlei: fünf Anwälte in zwei Reihen
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Hintere Reihe: Thomas Frankfurth, Dr. Jan-Michael Rädecke, Jörg Offenhausen
Vordere Reihe: Alptekin Kirci, Mirco Ewert

Fünf Anwälte der CORE Verbraucherkanzlei – fachlich geleitet von Dr. jur. Jan-Michael Rädecke LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir vertreten seit über 15 Jahren Verbraucher gegen Banken und Zahlungsdienstleister mit Schwerpunkt auf unautorisierten Zahlungen nach Phishing, Kartenmissbrauch oder Trickbetrug. Wir kennen die Abwehrmuster der Banken im Detail und wissen, wie man sie entkräftet. Darüber hinaus beraten wir bei Kapitalanlagen, Kryptowerten und komplexen Finanzstreitigkeiten.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

15+ Jahre Erfahrung mit Betrugsfällen

Als Verbraucherkanzlei vertreten nur Ihre Seite, nie Banken

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Die Kanzlei

Die CORE Verbraucherkanzlei

Fünf Anwälte im Team

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. jur. Jan-Michael Rädecke LL.M.

Schwerpunkt: Unautorisierte Zahlungen und Bankenhaftung

Bundesweite Vertretung mit Kanzleisitz in Hannover

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Erst bestiehlt Sie ein Fremder –
dann lässt Ihre Bank Sie hängen

Das Geld ist weg, oft fünfstellige Beträge, manchmal die Ersparnisse von Jahren. Die Täter sind anonym, die Polizei ermittelt „gegen unbekannt“. Und Ihre Bank? Verweist auf Ihre Sorgfaltspflichten und lehnt ab.

Was kaum jemand weiß:

Ihr Anspruch richtet sich gar nicht gegen den Täter, sondern gegen Ihre Bank. Und der ist gesetzlich geregelt.

Arbeitsrecht – Richterhammer

So steigern wir Ihre Erfolgsquote

§ 675u BGB: Ohne Ihre Autorisierung muss die Bank erstatten. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

  • Soforthilfe: Schnelle Maßnahmen zu Schadensbegrenzung, Beweissicherung und Rückrufversuchen bei den beteiligten Banken.

  • Bankenhaftung durchsetzen: Bei unautorisierten Zahlungen muss die Bank in vielen Fällen Erstattungen leisten, auch wenn sie das zunächst ablehnt.

  • Pflichtverletzungen aufdecken: Aus verletzten Sicherungs- und Warnpflichten der Banken entstehen zusätzliche Ansprüche für Betrugsopfer.

  • Erfahrung mit den Maschen: Wir kennen Täterstrukturen und Bankprozesse aus jahrelanger Praxis und nutzen beides, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Ihr Fall ist hier nicht aufgeführt? Informieren Sie sich gerne direkt bei uns!

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Häufige Fragen

Rechtliche Anliegen werfen oft viele Fragen auf insbesondere zu Ablauf, Kosten und dem weiteren Vorgehen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Ist Ihr Anliegen nicht dabei, nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.

Mein Geld ist weg und die Bank zahlt nicht habe ich überhaupt eine Chance?

Die Bank sagt, ich sei selbst schuld gewesen. Stimmt das?

Wie schnell muss ich handeln?

Welche Fälle übernehmen Sie?

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Holen Sie sich Ihr Geld zurück & lassen Sie sich nicht abwimmeln

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweislage. Schildern Sie uns Ihren Fall – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine ehrliche Einschätzung.